Carrello 0
Der Blog von Windowo

Anleitung zum Steuerabzug bei Fenstern

by Elia Caneppele 1 Januar 2019 commenti (0) scrivi commento

Anleitung zum Steuerabzug bei Fenstern

Die im Blatt enthaltenen Informationen werden aktualisiert

LINK ZUR SEITE DER EINNAHMEAGENTUR


Sie wissen nicht, wie Sie die aktuellen Steuererleichterungen nutzen können?

Sie planen demnächst eine Renovierung Ihres Hauses? Nachdem Sie diese Seite gelesen haben, werden Sie in der Lage sein, die Vorschriften zur Inanspruchnahme der unten aufgeführten Steuererleichterungen zu verstehen und korrekt einzuhalten:
  1. 50 % Einkommensteuerabzug für Gebäudesanierungskosten;
  2. IRPEF-Abzug 65 % für Energierequalifizierung;
  3. 10% ermäßigte Mehrwertsteuer für Wartungseingriffe.

Guida alle detrazioni fiscali sui serramenti

WAS BESTIMMT DIE GÜLTIGE GESETZGEBUNG?

Diejenigen, die Kosten für Gebäuderenovierungsarbeiten anfallen, können vom Irpef-Steuerabzug von 36% profitieren. Für Aufwendungen, die vom 26. Juni 2012 bis 31. Dezember 2017 angefallen sind, erhöht sich der Einkommensteuerabzug auf 50 %.

Darüber hinaus wird ein Abzug von 50 % auf die vom 6. Juni 2013 bis 31. denen das Energielabel zur Verfügung gestellt wird, die auf die Ausstattung der zu renovierenden Immobilie ausgerichtet sind .

Auf der anderen Seite beträgt der Abzug 65 % der Ausgaben, die vom 4. August 2013 bis 31. Dezember 2017 für Interventionen zur Verabschiedung von Erdbebenschutzmaßnahmen an Gebäuden, die als Hauptwohngebäude genutzt werden, oder für produktive Tätigkeiten in hochgradig gefährlichen Gebieten getätigt wurden seismische Gebiete.

Für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gebäuderenovierung, der ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltung , die an Gebäuden hauptsächlich für private Wohnzwecke durchgeführt wird, gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 10 % .

Von der Anlage können nicht nur die Eigentümer oder Inhaber von Grundrechten an den Objekten, für die die Arbeiten ausgeführt werden und die die Kosten tragen, profitieren, sondern auch der Mieter oder Kreditnehmer.

LINK ZUR SEITE DER EINNAHMEAGENTUR

Steuererleichterungen windowo



1) Antrag auf Abzug von 50 % Einkommensteuer für Gebäudesanierungskosten

LINK ZUR SEITE DER EINNAHMEAGENTUR


DER ABZUG VON 50% WURDE BIS ZUM 31. DEZEMBER 2017 VERLÄNGERT

Achtung: Mit dem Haushaltsgesetz 2017 (Gesetz Nr. 232 vom 11. Dezember 2016) wurde der 50%-Abzug für Gebäudesanierungen bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Der Möbelbonus, d.h. der 50%-Abzug auf einen maximalen Aufwand von 10.000 Euro für den Möbelkauf, wird ebenfalls bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Außerdem wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 ein Steuerabzug von 50 % für die angefallenen Kosten für den Erlass von Erdbebenschutzmaßnahmen an Gebäuden in Erdbebengebieten mit hohem Risiko (Zonen 1,2 und 3) eingeführt.

WIE KANN ICH DEN ABZUG FÜR BAUSANIERUNGSKOSTEN NUTZEN?

Um Zugang zum Abzug zu haben, ist es notwendig:
  • Senden Sie uns eine Kopie Ihres Ausweisdokuments (per E-Mail an info@windowo.com ), wenn Sie Ihre Bestellung auf der Windowo-Website aufgeben.

Wir senden Ihnen die Rechnung, mit der Sie die Zahlung unbedingt leisten müssen, per Banküberweisung wie folgt zu:
  • Wählen Sie die Option (auf dem Papierformular oder in der elektronischen Version Ihrer Bank) zur Angabe des betreffenden Abzugs (Artikel 16-bis, Präsidialdekret 917/1986 oder Tuir);
  • Gibt den Grund für die Zahlung (zum Beispiel „Zahlung der Rechnung nicht Xxxx.“);
  • Geben Sie die Steuernummer der Person ein, die die Überweisung tätigt;
  • Geben Sie die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer der Person ein, zu deren Gunsten die Überweisung erfolgt (VAT Windowo Srl: 02324570221).

Weitere Informationen zum Renovierungsbonus finden Sie im Leitfaden der Einnahmenagentur zur Gebäuderenovierung (das PDF befindet sich am Ende der Seite).


2) Antrag auf 65 % Einkommensteuerabzug für die Energieumwandlung

LINK ZUR SEITE DER EINNAHMEAGENTUR


DER ABZUG VON 65 % WURDE BIS ZUM 31. DEZEMBER 2017 VERLÄNGERT

Achtung: Mit dem Haushaltsgesetz 2017 (Gesetz Nr. 232 vom 11. Dezember 2016) wurde der Steuerabzug von 65 % für Energieeffizienzmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.

Der Zuschuss besteht aus einem Abzug von IRPEF oder IRES und wird gewährt, wenn Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bestehender Gebäude durchgeführt werden .

Der Abzug in Höhe von 65 % für Aufwendungen, die vom 6. Juni 2013 bis 31. Dezember 2017 angefallen sind, wird insbesondere erfasst, wenn die Aufwendungen angefallen sind für:
  • die Reduzierung des Energiebedarfs zum Heizen;
  • thermische Verbesserung des Gebäudes (Dämmung - Fußböden - Fenster, einschließlich Einbauten);
  • die Installation von Sonnenkollektoren;
  • den Austausch von Winterklimaanlagen.

WIE KANN ICH DEN ABZUG FÜR DEN ENERGIEEQUALIFIKATION NUTZEN?

Um Zugang zum Abzug zu haben, ist es notwendig:
  • Senden Sie uns eine Kopie Ihres Ausweisdokuments (per E-Mail an info@windowo.com ), wenn Sie Ihre Bestellung auf der Windowo-Website aufgeben.

Wir senden Ihnen den Energieausweis des Produkts und die Rechnung zu, mit der Sie die Zahlung leisten müssen, die zwingend per Banküberweisung wie unten angegeben zu erfolgen hat:
  • Wählen Sie die Option, die auf dem Papiermodell oder in der elektronischen Version Ihrer Bank vorhanden ist, und geben Sie den betreffenden Abzug an;
  • Gibt den Grund für die Zahlung (zB „Zahlung der Rechnung nicht Xxxx.“);
  • Geben Sie die Steuernummer der Person ein, die die Überweisung tätigt;
  • Geben Sie die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer der Person ein, zu deren Gunsten die Überweisung erfolgt (VAT Windowo Srl: 02324570221).

Dann müssen Sie sich registrieren und an ENEA (elektronisch über den Link www.acs.enea.it ) die für den Abzug erforderlichen Unterlagen senden.

Weitere Informationen zum 65 %-Bonus finden Sie im Leitfaden der Agentur der Einnahmen zu Steuervergünstigungen beim Energiesparen (das PDF befindet sich am Ende der Seite).


3) Antrag auf 10 % MwSt. auf Gebäuderenovierungen

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten aus der Restaurierung, der konservativen Sanierung und der Gebäudesanierung.

ORDENTLICHE UND AUSSERORDENTLICHE WARTUNGSARBEITEN

Für gewöhnliche und außergewöhnliche Instandhaltungsarbeiten an Wohnimmobilien gibt es eine subventionierte Regelung, die es Ihnen ermöglicht, die Mehrwertsteuer auf 10 % zu reduzieren. Bei Waren von erheblichem Wert gilt der ermäßigte Satz von 10 % jedoch nur bis zur Höhe des Wertes der Dienstleistung abzüglich des Warenwertes. Auf den Restwert wird daher die Mehrwertsteuer in der üblichen Höhe von 22 % erhoben.

Bedeutende Vermögenswerte , auf die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 10 % angewendet wird, sind durch die Verordnung vom 29. Dezember 1999 ausdrücklich gekennzeichnet. Als Güter von erheblichem Wert gelten z Aufbereitungs- und Recyclinggeräte, Badezimmerausstattung, Sicherheitssysteme. Um ein praktisches und reales Beispiel zu geben, nehmen wir an, dass 10.000 Euro im Rahmen der außerordentlichen Wartung eines Badezimmers ausgegeben werden, davon 4.000 für die Arbeit und 6.000 für den Kauf wichtiger Güter (in diesem Fall Wasserhähne und Sanitärkeramik). Auf 6.000 Euro erheblicher Vermögenswerte wird in diesem Fall die ermäßigte Mehrwertsteuer von 10 % nur auf 4.000 Euro angewendet, d. h. auf die Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der Intervention und dem Betrag der erheblichen Vermögenswerte (10.000 - 6.000 = 4.000).

Zu beachten ist auch, dass nicht alle Materialien, die bei Wartungsarbeiten verwendet werden, von der ermäßigten Mehrwertsteuerregelung profitieren können.

REDUZIERTE MWST FÜR RESTAURIERUNGSARBEITEN, KONSERVATIVE RESTAURIERUNG UND RENOVIERUNG

Für alle diese anderen Arten der Gebäuderestaurierung ist die Anwendung von 10 % Mehrwertsteuer ohne Ablaufdatum vorgesehen.
Sie gilt auch für die Lieferung sogenannter Fertigwaren, d. h. solcher Waren, die trotz Einbindung in die Konstruktion ihre Individualität behalten (z. B. Türen, Fenster, Sanitärkeramik, Boiler, Fensterrahmen etc.).

Die Erleichterung ist daher sowohl für den Fall geschuldet, dass der Erwerb der Arbeiten direkt durch den Auftraggeber erfolgt, als auch wenn das Unternehmen oder der Auftragnehmer, der die Arbeiten ausführt, die Ware erwirbt.

WIE KANN ICH DIE 10 % MWST BEI GEBÄUDERENOVIERUNGEN NUTZEN?

Um den ermäßigten Mehrwertsteuerrabatt von 10 % zu nutzen, müssen Sie uns Folgendes senden (per E-Mail an info@windowo.com):
  • Das mit allen Daten ausgefüllte Selbstauskunftsformular des bezuschussten Mehrwertsteuerantrags (das auszufüllende Formular finden Sie unten auf der Seite);
  • Eine Kopie des Personalausweises ;
  • Eine Kopie der Baugenehmigung oder DIA (Erklärung über die Aufnahme des Geschäfts) oder SCIA (Certified Mitteilung über den Beginn des Geschäfts).

Darüber hinaus müssen Zahlungen per Banküberweisung erfolgen, die Folgendes aufweisen muss:
  • Der Zahlungsgrund (zB "Zahlung der Rechnung Nr. Xxxx");
  • Die Steuer-/Umsatzsteuernummer der Person, die die Überweisung vornimmt;
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Person, zu deren Gunsten die Überweisung erfolgt (VAT Windowo Srl: 02324570221).

Für weitere Informationen können Sie direkt den Leitfaden für Gebäuderenovierungen der Agentur der Einnahmen konsultieren (um das PDF zu lesen, scrollen Sie zum Ende der Seite).


Nachfolgend können Sie die Leitfäden der Agentur der Einnahmen und das Formular zum Ausfüllen für die erleichterte Mehrwertsteuer-Selbstauskunft herunterladen (klicken Sie auf das gewünschte Dokument):

Elia Caneppele
Elia Caneppele

Ich bin Elia Caneppele, Autor dieses Artikels und Gründer von Windowo, dem italienischen Shop, der auf den Online-Verkauf von Produkten für Fenster spezialisiert ist. Meine Spezialität ist SEO für Ecommerce und Blogs, d. h. einfach ausgedrückt, ich sorge dafür, dass man uns im Internet findet.

Seit 2014 bin ich ein digitaler Unternehmer und kümmere mich neben der Verwaltung von Windowo auch um die Kommunikation von Autismo.it. Ich erstelle Inhalte und versuche, unseren Kunden so viel Wert wie möglich zu vermitteln.

Unten lasse ich Ihnen die Links zu meinen sozialen Netzwerken: Ich kann es kaum erwarten, mit Ihnen persönlich in Kontakt zu treten.

Commenti
Nessun commento

Newsletter

Seguici

© Windowo All rights reserved - VAT: 02324570221 Software Ecommerce by Daisuke ®